Wichtiges über Notwehrbestimmungen
Eine strafbare Handlung wird durch Notwehr gerechtfertigt und ist nicht mehr strafbar.

1) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (§§ 32 II StGB, 227 II BGB).


Ein Angriff ist jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten. Rechtlich geschützte Interessen sind zum Beispiel das Leben, das Eigentum, die körperliche Unversehrtheit, etc.. Menschliches Verhalten bedeutet aber nicht, dass der Angreifer unbedingt ein Mensch sein muss. So kann zum Beispiel ein Hund, der auf jemanden gehetzt wird, als Werkzeug eines anderen Menschen betrachtet werden.

Achtung: Bei Angriffen von schuldlos Handelnden (Kinder, Geisteskranke, Betrunkene o.ä.) besteht nur ein eingeschränktes Notwehrrecht. Das bedeutet, dass man in einem solchen Fall dem Angriff soweit als möglich ausweichen muss, und erst wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt, den Angriff abwehren darf.

Das Maß der Erforderlichkeit bestimmt sich nach der Intensität des Angriffs. Erforderlich ist also, was objektiv gesehen notwendig ist, um den Angriff zu brechen.

Gegenwärtig ist der Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Der Angriff steht schon unmittelbar bevor, wenn nach objektiven Kriterien eine akut bedrohliche Situation vorliegt, die jederzeit in einen Angriff umschlagen kann. Der Angriff dauert noch an, wenn z.B. der Dieb mit der gestohlenen Sache wegläuft.

Rechtswidrig ist der Angriff, wenn der Angegriffene ihn nicht zu dulden braucht. Das heißt, wenn der Angreifer selbst in Notwehr auf einen Angriff, der von mir selbst ausgeht, handelt, muss ich ihn dulden und kann nicht selbst Notwehr üben (z.B. bei einer Provokation).

Achtung: Wer einen anderen provoziert, handelt nicht in Notwehr.

Liegt ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf das Recht eines anderen vor, so kann man diesen Angriff durch Nothilfe abwehren (§ 32 II 2. Alt. StGB; Grenzen wie bei Notwehr).

2) Wer aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken die Grenzen der Notwehr überschreitet, ist entschuldigt (§ 33 StGB) und wird nicht bestraft.


3) Ein Notstand liegt vor, wenn man in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um diese Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden und bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt (§ 34 StGB).
Eine unter solchen Umständen begangene Tat ist nicht rechtswidrig, wird also nicht bestraft.

Immer gilt aber die alte chinesische Weisheit:
"Ein Augenblick der Geduld kann vor großem Unheil bewahren, ein Augenblick der Ungeduld ein ganzes Leben zerstören".

Wer eine Schlägerei beginnt, weil er als Narr beschimpft wurde - ist wirklich einer.
Sicherheitsregeln im Umgang mit Bogen und Blasrohr
15 Punkte für die Sicherheit. Unbedingt vor Benutzung dieser Gegenstände zur Kenntnis nehmen.
  1. Betrachten Sie diese Sportgegenstände auf keinen Fall als Kinderspielzeug, sondern behandeln Sie diese genauso verantwortungsbewusst, wie eine Waffe.
  2. Richten Sie Ihren Sportgegenstand nie auf Menschen oder Tiere.
  3. Machen Sie sich mit der Handhabung des Sportgegenstandes vertraut. Beachten Sie dazu unbedingt die Gebrauchsanleitung.
  4. Halten Sie Ihren Sportgegenstand bei allen Handhabungen in eine gesicherte Richtung und beachten Sie unbedingt das Vorder- und Hintergelände.
  5. Schießen Sie nur, wenn Sie den Sicherheitsbereich überprüft und das Ziel sicher anvisiert und erkannt haben. Schließen Sie jede Gefährdung aus.
  6. Bewahren Sie den Sportgegenstand und die dazugehörigen Pfeile getrennt unter Verschluss auf.
  7. Lassen Sie den Sportgegenstand nie unbeaufsichtigt. Sichern Sie ihn vor dem Zugriff Unbefugter (Kinder etc.).
  8. Geben Sie den Sportgegenstand nur an Personen weiter, die mit den Sicherheitsregeln von Ihnen vertraut gemacht wurden und bei denen eine sichere Handhabung gewährleistet ist.
  9. Überprüfen Sie vor dem Spannen (Bogen) immer den technischen Zustand des Sportgegenstandes.
  10. Legen Sie den Pfeil erst unmittelbar vor dem Schießen auf.
  11. Sollten Sie nicht zum Schuss kommen, grundsätzlich den Sportgegenstand sofort entspannen.
  12. Schießen Sie den Bogen niemals leer, also ohne Pfeil ab. Die Belastung, die auf den Sportgegenstand einwirkt, steigt um ein vielfaches. Beschädigungen sind unvermeidbar.
  13. Verwenden Sie nur Pfeile oder Bolzen, die vom Fachhandel zum jeweiligen Sportgerät angeboten werden. Bereits unterschiedliche Pfeilgewichte können zu Beschädigungen führen.
  14. Verwenden Sie den Sportgegenstand niemals als Hebel- oder Schlaginstrument.
  15. Sollten Sie den Sportgegenstand weiterveräußern, geben Sie alle wichtigen Unterlagen, Gebrauchsanleitung usw. einschließlich der Sicherheitsregeln an den neuen Besitzer weiter. Die Anweisungen der Ausbilder und Lehrer sowie sonstige einschlägige Ordnungen, Regeln und Gesetze sind strikt zu beachten.
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